Schlechte Nachrichten für Aldi, Lidl, Kaufland und andere Einzelhändler – gute Nachrichten für Kunden. Verbraucherschützer hatten zuletzt eine große Schummelei entlarvt, und jetzt hat auch noch ein Gericht diese Vorgehensweise der Märkte verboten. Aber der Reihe nach.
Bevor Kunden ihren Einkauf bei Aldi, Lidl, Kaufland oder einem anderen Supermarkt beginnen, folgt häufig der Blick ins Prospekt. In den Heftchen – oder mittlerweile meist in digitaler Form – informieren die Händler ihre Kundschaft über (vermeintlich) attraktive Angebote der Woche.
Aldi trickste in Prospekt
Und so lockte auch Aldi Süd seine Kunden vor geraumer Zeit mit „Deutschlands bestem Preis“ für Bananen und Ananas in die Filialen. Die Bananen wurden im Prospekt mit einem Preis von 1,29 Euro pro Kilo angepriesen. Somit seien sie ganze 23 Prozent günstiger als der zuvor geltende Regelpreis von 1,69 Euro.
Und auch die Ananas wurde im Prospekt als „Preis-Highlight“ beworben. Mit 1,49 Euro pro Stück sei die Frucht 20 Cent günstiger als zuvor.
Verbraucherschützer schauten sich die Angebote genauer an und stellten fest: Die Angebote waren mehr Schein als Sein. Schließlich musste Aldi im Kleingedruckten den niedrigsten Verkaufspreis der vergangenen 30 Tage angeben. Und siehe da: Der günstigste Preis für das Kilo Bananen betrug in den 30 Tagen zuvor ebenfalls 1,29 Euro. Von einer Ersparnis konnte hier also kaum die Rede sein.
Und die Ananas? Die hatte im Zeitraum von 30 Tagen zuvor sogar einen Preis erreicht, der niedriger war als der im Prospekt angepriesene.
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Verbraucherschützer kritisieren Aldi
„Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor“, fand Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und so zog die Verbraucherzentrale gegen Aldi vor Gericht.
Der Europäische Gerichtshof entschied: Die Vorgehensweise von Aldi war nicht in Ordnung. Eine angepriesene Reduzierung im Preis muss sich eindeutig an dem Preis aus dem Zeitraum der 30 vorherigen Tage richten.
Andere Supermärkte sind gewarnt
In dem konkreten Fall ging es zwar nur um das Gebaren von Aldi. Doch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof wissen nun auch andere Einzelhändler wie Lidl, Kaufland, Edeka oder Rewe: Bei beworbenen Preisreduzierungen müssen die Unternehmen ab sofort ganz genau aufpassen.