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Bußgeld im eigenen Zuhause droht – DAS kann im Winter bis zu 100.000 Euro kosten!

Bußgeld in den eigenen vier Wänden? Das geht! Denn wer sich nicht an die Regel hält, könnte tief in die Tasche greifen. So schützt du dich.

Bußgeld: Gartenarbeit
© IMAGO/Future Image

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Das Bild gehört für viele Gartenbesitzer zum Alltag wie der Käse auf die Pizza: Sobald die Sonne scheint und die Vögel zwitschern, stehen die ersten mit der Heckenschere in der Hand im Garten bereit, um die grüne Oase auf Vordermann zu bringen.

Doch Vorsicht! Auch wenn viele bereits Saatgut und Pflanzen gekauft haben, lauert hier eine Bußgeld-Falle, die es in sich hat.

Bußgeld: Regeln beim Hecke schneiden – Zeitpunkt ist nicht beliebig

Mit dem Frühling kommen viele Gartenarbeiten auf uns zu: Rasen mähen, Beete umgraben und Unkraut zupfen sind nur einige davon. Auch die Hecke braucht dann Aufmerksamkeit. Doch in Deutschland gibt es natürlich auch hier Regeln, die festlegen, wann und wie das Schneiden der Hecke erlaubt ist.

Denn vom 1. März bis zum 30. September ist das Schneiden, Roden und Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen und Sträuchern in Deutschland strikt verboten. Warum? Ganz einfach: Das Gesetz schützt die Tiere, die im Frühling und Sommer in den Hecken ihre Jungen großziehen – auch Vögel, Insekten und andere Tiere suchen hier Unterschlupf. Und wer da mit der Schere hantiert, stört nicht nur die Tiere, sondern verstößt auch gegen das Gesetz.

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Laut Bußgeldkatalog kann das Heckeschneiden außerhalb des erlaubten Zeitraums richtig teuer werden – bis zu 100.000 Euro! In Bayern kostet ein unbedachter Rückschnitt einer 10 Meter langen Hecke laut „chip.de“ zwischen 50 und 1.000 Euro. Doch in Mecklenburg-Vorpommern wird es noch heftiger: Hier drohen unter bestimmten Umständen tatsächlich Strafen von bis zu 100.000 Euro. Ein echtes Horror-Szenario für jeden Gartenfreund!

Aber keine Sorge – ihr müsst eure Hecken nicht völlig in Ruhe lassen. Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, solange man nicht zu radikal vorgeht. Dafür wird kein Bußgeld verhängt. Die Hecke darf also zurechtgeschnitten werden, um sie in Form zu halten. Und auch wenn die Pflanzen krank oder unsicher wirken, darf ein beherzter Schnitt erfolgen.

Tierschützer sprechen Klartext

Tierschützer und Gartenexperten raten jedoch dazu, solche Arbeiten besser auf den Herbst zu verschieben. Denn Vögel brüten bis Ende Juli und ihre kleinen Flatterfreunde lernen gerade erst, wie man fliegt. Ganz zu schweigen von den Insekten, die in Hecken unterwegs sind.

Auch für die Pflanzen ist es besser, noch etwas zu warten. Viele Gewächse legen in der zweiten Junihälfte noch ordentlich zu, sodass man sich mit etwas Geduld die Arbeit im Herbst erleichtern kann.


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Also, liebe Gartenfreunde: Wenn ihr nicht mit einer saftigem Bußgeld konfrontiert werden wollt, lieber ab März die Schere liegenlassen. Außerdem wird es einem die Hecke danken – und wer weiß, vielleicht ist man im nächsten Jahr stolzer Besitzer einer perfekt gestutzten Hecke, die gleichzeitig das Paradies für Vögel und Insekten ist.