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Bußgeld-Bescheid aus Flensburg bekommen? Darum solltest du nicht zahlen

Vorsicht Betrug! Derzeit kursieren fragwürdige Bußgeld-Bescheide – jetzt warnt das KBA. HIER erfährst du, warum du nicht zahlen solltest.

Bußgeld
© IMAGO/Wolfilser

Zu schnell gefahren? Daran erkennst du, ob eine Strafe wartet

Geschwindigkeit ist eine Sache der Verantwortung. Doch die Höhe des Bußgeldes hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Welche Strafen du wann erwarten musst, erfährst du im Video.

In der Regel dauert es etwa einen Monat, bis der Bußgeld-Bescheid nach dem Verstoß zugestellt wird. Allerdings kann der Vorgang auch mal zwei oder gar drei Monate dauern, wie der „Bußgeldkatalog“ informiert.

Kein Wunder, dass so mancher Autofahrer vergisst, dass er vor langer Zeit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Doch Vorsicht! Diesen Bußgeld-Bescheid des KBA sollte man nicht bezahlen – dahinter steckt eine üble Täuschung.

Bußgeld: KBA warnt vor getürkten E-Mails

Jetzt weist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg darauf hin, dass derzeit gefälschte Bußgeld-Bescheide per E-Mail verschickt werden. Darin werden Empfänger aufgefordert, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße in Höhe von 158 Euro zu zahlen.

+++ Bußgeld droht beim Altpapier – Bürger machen bei der Entsorgung ständig diesen Fehler +++

Es wird auch darauf hingewiesen, dass man einfach auf den beigefügten Link klicken kann, um der Zahlungsaufforderung nachzukommen. Doch gerade dieser weiterführende Link kann viel Schaden anrichten, da er eine Schadsoftware enthält, wie der ADAC warnt.

Dazu weist die Flensburger Behörde darauf hin, dass die im Umlauf befindlichen E-Mails weder vom KBA noch von einer anderen amtlichen Stelle ausgestellt werden.

Phishing: So erkennst du die gefälschten Mails

Weiter informieren sie, dass solche gefälschten E-Mails daran zu erkennen sind, dass sie mit dem Länderkürzel @RU enden und kein Aktenzeichen enthalten. Doch damit nicht genug: Denn das KBA verschickt gar keine Bußgeld-Bescheide. Außerdem ist das Amt nicht einmal für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig.


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