An Bußgeld denkt hier wohl niemand! Das Osterfest steht kurz vor der Tür und damit auch wieder die Zeit der bunten Eier und der ersten frischen Blumen. Vor allem viele Familien haben es zur Tradition, zu Ostern Sträuße aus Zweigen und Ästen zu binden, um daran die Deko-Eier zu hängen.
Doch hier muss man ganz schön aufpassen, was für Zweige man nimmt. Denn einfach so in den Wald spazieren und welche abschneiden, geht nicht. Zusätzlich kann das nämlich auch ganz schön teuer werden – und ein Bußgeld an Ostern möchte wohl niemand zahlen…
Bußgeld: Ostern kann schnell teuer werden
Die Rede ist von den sogenannten Weidenkätzchen. Die Äste mit den flauschigen Knubbeln dran sind vor allem zum Osterfest als Deko sehr beliebt. Sie zählen zu den frühesten Blüten des Jahres und sind eine Nahrungsquelle für viele Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Besonders im Frühjahr sind die Zweige wichtig, da die Kätzchen Pollen und Nektar für viele Insekten liefern. Indirekt tragen sie so zur Bestäubung von Obstbäumen und anderen Pflanzen bei. Ein wahlloses Abschneiden der Weidenkätzchen kann daher ganz schnell ganz schön teuer werden.
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Das liegt daran, dass die Pflanzen gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis zum 30. September einer Schonzeit unterstellt sind. In diesem Zeitraum ist es also verboten, sie einfach so abzuschneiden oder zu beseitigen. Je nach Bundesland und Schwere kann ein Verstoß von 25 Euro bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten. Für den privaten Bedarf gibt es die sogenannte Handstraußregelung. Die erlaubt kleinen Mengen wild wachsender Pflanzen außerhalb von Naturschutzgebieten zu schneiden. Hier ist aber auch zu beachten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.
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Wer auf Weidenkätzchen zu Ostern aber nicht ganz verzichten möchte, hat auch Alternativen. So gibt es die Möglichkeit, die Zweige bei Blumenhändlern zu kaufen. Zudem können Privatpersonen die Pflanzen auch ganz einfach im eigenen Garten oder einem Topf auf dem Balkon anpflanzen. So können die Zweige in Maßen genutzt werden, ohne gegen das Naturschutzgesetz zu verstoßen.