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Bußgeld: „Zu verschenken“ – wer DIESE Geräte an die Straße stellt, muss zahlen

Alle möglichen Leute stellen Kisten mit „Zu verschenken“ auf die Straße – aber ACHTUNG, das kann teuer werden. Es droht ein XXL-Bußgeld.

Bußgeld
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Zu schnell gefahren? Daran erkennst du, ob eine Strafe wartet

Geschwindigkeit ist eine Sache der Verantwortung. Doch die Höhe des Bußgeldes hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Welche Strafen du wann erwarten musst, erfährst du im Video.

Ein roter Kinderwagen aus Omas Zeiten, eine Kiste mit Langspielplatten, mit Schlagern von früher. Oder Damenschuhe, die noch halbwegs modern aussehen – alles zum „Verschenken“: Solche Mitbringsel stehen immer auf dem Bürgersteig – der Clou? Jeder darf sich kostenlos bedienen.

Aber bitte nicht alles auf den Gehweg oder vor die Tür stellen, die gut gemeinte Tat kann schnell teuer werden – es droht ein XXL-Bußgeld.

Bußgeld: Soziales Angebot kann teuer enden

Meist werden die aussortierten Gegenstände in einen Karton gepackt und vor die Haustür gestellt. Und ein „Zu verschenken“-Schild lädt Passanten ein, sich kostenlos zu bedienen. Eigentlich eine gute Sache, denn nicht nur die Finder freuen sich über die neuen Stücke, auch der private Spender schafft mehr Platz im Haus.

+++ Bußgeld droht! Diese Parkregeln kennt fast kein Autofahrer +++

Aber Vorsicht! Elektrogeräte, wie zum Beispiel Fernseher, dürfen nicht auf die Straße gestellt und auch nicht mit einem „Zu verschenken“-Zettel versehen werden, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden kann.

Der Grund: Der Fernseher gehört in den Sperrmüll. Denn der Fernseher enthält umweltschädliche Stoffe wie Cadmium und Blei. Wenn diese Chemikalien zum Beispiel bei Regen in den Boden sickern, gefährden sie die dort lebenden Mikroorganismen. Außerdem gelangen die Giftstoffe so auch ins Grundwasser.

Bußgeld: Diese Strafen drohen – es gibt Alternativen

Und gerade deshalb drohen hohe Bußgelder, wenn man den Fernseher doch einmal auf die Straße stellt. Die Tabelle gibt laut „t-online“ einen kleinen Überblick:

Baden-Württemberg50 – 200 Euro
Bayern80 – 240 Euro
Hamburg75 – 250 Euro
Hessen150 – 2.500 Euro
Rheinland-Pfalz50,13 – 204,52 Euro
Thüringen150 – 2.500 Euro
Niedersachsen150 – 2.500 Euro
Bußgeld-Tabelle für einige Budesländer

Und natürlich muss man auch in NRW ordentlich zahlen, es drohen Bußgelder von 50 bis 150 Euro! Also lieber Fernseher auf Kleinanzeigen.de einstellen und verschenken oder spenden. HIER findest du eine Liste, wo du deine alten (funktionsfähigen) Elektrogeräte abgeben kannst.