Ein roter Kinderwagen aus Omas Zeiten, eine Kiste mit Langspielplatten, mit Schlagern von früher. Oder Damenschuhe, die noch halbwegs modern aussehen – alles zum „Verschenken“: Solche Mitbringsel stehen immer auf dem Bürgersteig – der Clou? Jeder darf sich kostenlos bedienen.
Aber bitte nicht alles auf den Gehweg oder vor die Tür stellen, die gut gemeinte Tat kann schnell teuer werden – es droht ein XXL-Bußgeld.
Bußgeld: Soziales Angebot kann teuer enden
Meist werden die aussortierten Gegenstände in einen Karton gepackt und vor die Haustür gestellt. Und ein „Zu verschenken“-Schild lädt Passanten ein, sich kostenlos zu bedienen. Eigentlich eine gute Sache, denn nicht nur die Finder freuen sich über die neuen Stücke, auch der private Spender schafft mehr Platz im Haus.
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Aber Vorsicht! Elektrogeräte, wie zum Beispiel Fernseher, dürfen nicht auf die Straße gestellt und auch nicht mit einem „Zu verschenken“-Zettel versehen werden, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden kann.
Der Grund: Der Fernseher gehört in den Sperrmüll. Denn der Fernseher enthält umweltschädliche Stoffe wie Cadmium und Blei. Wenn diese Chemikalien zum Beispiel bei Regen in den Boden sickern, gefährden sie die dort lebenden Mikroorganismen. Außerdem gelangen die Giftstoffe so auch ins Grundwasser.
Bußgeld: Diese Strafen drohen – es gibt Alternativen
Und gerade deshalb drohen hohe Bußgelder, wenn man den Fernseher doch einmal auf die Straße stellt. Die Tabelle gibt laut „t-online“ einen kleinen Überblick:
Baden-Württemberg | 50 – 200 Euro |
Bayern | 80 – 240 Euro |
Hamburg | 75 – 250 Euro |
Hessen | 150 – 2.500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 50,13 – 204,52 Euro |
Thüringen | 150 – 2.500 Euro |
Niedersachsen | 150 – 2.500 Euro |
Und natürlich muss man auch in NRW ordentlich zahlen, es drohen Bußgelder von 50 bis 150 Euro! Also lieber Fernseher auf Kleinanzeigen.de einstellen und verschenken oder spenden. HIER findest du eine Liste, wo du deine alten (funktionsfähigen) Elektrogeräte abgeben kannst.