ARD und ZDF ziehen für eine GEZ-Erhöhung auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben.
Damit sei eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten. (mit dpa)
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