Das könnte ganz schön die Stimmung vieler Kreuzfahrt-Gäste verhageln! Kaum ist der Frühling da, planen die meisten Familien, Paare und Alleinreisende ihren Sommerurlaub. Immer beliebter wurde da in den vergangenen Jahren eine Reise mit dem Kreuzfahrtschiff.
Neben vielen Annehmlichkeiten wie das Restaurantangebot, die Pool-Landschaft und das Entertainment auf einem Schiff, gibt es aber auch ein paar negative Punkte. Und einer kommt ganz frisch dazu – denn nach Großbritannien geht es jetzt nicht einfach so ohne Weiteres auf einer Kreuzfahrt.
Kreuzfahrt-Reisende müssen DAS beachten
Ab dem 2. April benötigen nämlich Reisende aus EU-Staaten eine elektronische Reisegenehmigung, die sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA). Ab sofort kann diese bereits beantragt werden. Auch für Reisende einer Kreuzfahrt gilt das, denn selbst wenn sie in Großbritannien nicht von Bord gehen, ist das Visa zwingend notwendig. Für die Beantragung steht eine spezielle App des britischen Innenministeriums zur Verfügung.
+++Kreuzfahrt: Familien mit Kindern müssen strenge Regel befolgen+++
Der Preis für diese Einreisegenehmigung beträgt zunächst umgerechnet 13 Euro. Ab dem 9. April wird es aber direkt teurer. Laut dem britischen Innenministerium müssen Urlauber aus der EU dann umgerechnet ca. 21 Euro zahlen. Dies gilt auch für Kinder und Babys. Innerhalb von drei Werktagen bekommen Reisende einer Kreuzfahrt und Co. dann die ETA erteilt. Wichtig ist hierbei, dass die Reisegenehmigung beantragt werden muss, bevor man nach Großbritannien reist.
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ETA soll aber laut aktuellen Informationen in der Regel innerhalb von Minuten automatisch erteilt werden. Es berechtigt zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Wichtig ist hierbei, dass der Reisepass auch so lange gültig ist. Läuft dieser nämlich innerhalb der zwei Jahre ab, muss eine neue Reisegenehmigung beantragt werden.