Absoluter Horror bei Rewe! Der Supermarkt bietet in vielen Filialen SB-Kassen an. So werden die „richtigen“ Kassen entlastet, als Kunde kann man dann auch kleine Einkäufe schnell abschließen. Aber, Hand aufs Herz: Schnell kann man dann Fehler machen. Entweder findet man das Produkt nicht, der Scanner funktioniert nicht richtig oder man scannt beispielsweise statt der „Bio-Banane“ eine Banane der Eigenmarke.
Was jetzt aber ein Kunde auf Reddit preisgibt, ist noch mal eine Schippe doller. Als er an der SB-Kasse bei Rewe steht, kommt es für ihn knüppeldick. Und zwar so heftig, dass er sogar juristischen Rat sucht – dieser Fall hat es wirklich in sich!
Rewe-Kunde unterläuft Fehler an SB-Kasse
Der junge Mann stellt sich zunächst vor, fragt bei Reddit: „Ich habe vier Packungen Instant-Nudeln in meine Tasche gesteckt und zugemacht. War dann noch bisschen länger im Rewe mit meinen Freunden und als wir dann bei der SB-Kasse waren, habe ich die Nudeln total vergessen! Der Ladendetektiv hat meine Personalien aufgenommen und mir Hausverbot gegeben. Auf jeden Fall bekomme ich jetzt eine Anzeige und die 100 Euro Vertragsstrafe. Ich bin 18 Jahre und Ersttäter!“ RUMMS!
Jetzt hat der junge Kunde Fragen, die er an die Community stellt: „Wie wahrscheinlich ist es, dass die Anzeige fallen gelassen wird? Es sind 1,56 Euro, also ein Diebstahl geringwertiger Sachen, oder? 100 Euro Vertragsstrafe sind verhältnismäßig hoch bei den 1,56 Euro. Soll ich die einfach bezahlen oder dagegen vorgehen? Mir wurde vom Marktleiter gesagt, dass gegen mich vorgegangen werde, wenn ich nicht bezahle.“
Jetzt wird gegen ihn wegen Diebstahl ermittelt
Schnell türmen sich die Kommentare zu diesem Posting. So schreibt ein User: „Als Tipp für das weitere Leben. Man steckt prinzipiell Ware nicht in irgendwelche Taschen. Nimm dir ab jetzt immer einen Einkaufswagen oder Korb, egal, wie viel du einkaufen willst!“ Ein anderer Nutzer, der sich selbst als „Strafverteidiger“ bezeichnet, klärt über die Situation auf: „Die 100 Euro solltest du nicht bezahlen. Vertragsstrafen bei Ladendiebstählen sind in Deutschland per se unzulässig. Dass viele Läden das immer noch versuchen, liegt vermutlich teils an deren juristischem Unwissen, ist teils aber sicher auch darin begründet, dass die meisten Leute umstandslos zahlen.“
Und weiter zum Fall: „Eine Einstellung gegen Auflage ist nicht ganz unwahrscheinlich, gerade bei dem geringen Sachwert und dem Umstand, dass du Ersttäter bist. Klassischerweise ist von Aussagen vor der Hauptverhandlung abzuraten. Damit gibst du Verhandlungsmasse auf, mit der du in einer Hauptverhandlung noch auf eine Einstellung hinwirken könntest. Von anwaltlichem Beistand würde ich hier eher abraten. Meine Empfehlung: Abwarten! Vielleicht kommt ein Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft.“ Na, bleibt zu hoffen, dass der Sachverhalt schnell gelöst wird…