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„Unter Deutschen“: Wehrdienst in der Türkei! Wirst du vom Job in Deutschland freigestellt?

Wer als Türke in Deutschland lebt, muss Wehrpflicht in der Türkei leisten. Wird man dann vom Job freigestellt? „Unter Deutschen“ klärt auf!

Unter Deutschen
© Imago/FD

Unter Deutschen: Wehrdienst in der Türkei: Wirst du vom Job FREIGESTELLT?

In dieser Folge von Unter Deutschen erklärt Metin Gülmen, ob man vom Job freigestellt wird, wenn man zum türkischen Militär muss.

Wer als Mann türkischer Staatsbürger ist und seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sollte aufpassen! Viele Deutsch-Türken leben und arbeiten in der Bundesrepublik. Wer allerdings Türke ist, muss früher oder später seine Wehrpflicht in der Türkei ableisten. Dort dauert der Dienst in der Armee mindestens sechs Monate, gilt für alle Männer zwischen 20 und 41 Jahren.

Zwar kann man sich gegen eine Geldsumme vom türkischen Militärdienst freikaufen, wenn man außerhalb der Türkei arbeitet. Trotzdem erwägen immer wieder Wehrpflichtige Interesse am Dienst an der Waffe. Was aber, wenn man in Deutschland in Lohn und Brot steht und nicht einfach so für ein halbes Jahr seinem Arbeitsplatz fernbleiben darf? Wird man vom Job in Deutschland freigestellt, wenn man seinen Wehrdienst in der Türkei ableistet? „Unter Deutschen“ klärt auf!

„Unter Deutschen“: Job-Freistellung bei Wehrdienst in der Türkei?

Wer als Mann türkischer Staatsbürger und zwischen 20 und 41 Jahren ist, muss seine Wehrpflicht in der Türkei ableisten. Dort dauert der Dienst in der Armee mindestens sechs Monate. Zwar kann man sich vom türkischen Militärdienst freikaufen, wenn man außerhalb vom Bosporus-Land arbeitet.

Will man aber seinen Wehrdienst erfüllen, gibt es in Deutschland KEINE gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber, den Wehrpflichtigen dafür freizustellen. Es gibt darauf auch keinen gesetzlichen Anspruch aufseiten des Arbeitnehmers.


Weitere Folgen von „Unter Deutschen“:


Es wäre also ratsam, wenn Betroffene mit dem Arbeitgeber offen sprechen. Möglicherweise gibt es Optionen für eine unbezahlte Freistellung oder unbezahlten Urlaub.

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