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Vodafone, Telekom & Co.: Jetzt haben Kunden Gewissheit – es geht um ihren Router

Wer zu Hause ins Internet will, braucht einen Router. Für Kunden von Vodafone, Telekom & Co. gibt es jetzt eine wichtige Entscheidung.

Vodafone, Telekom - Router
© IMAGO/Panthermedia

Vodafone: Der Telekommunikationsriese

Die wichtigsten Fakten über Vodafone.

Egal ob man Kunde bei Vodafone, Telekom oder anderen Providern ist – mit dem bloßen Internet-Anschluss ist es nicht getan. In aller Regel wird ein Router benötigt, damit PC, Laptop, Smart-TV und WLAN tatsächlich mit Daten versorgt werden. Allerdings: Die mitgelieferten Router sind längst nicht immer das Gelbe vom Ei: zu langsam, komplizierte Bedienung, geringer Funktionsumfang… Was also tun?

Vodafone, Telekom, O2 – üblicherweise stellen die Anbieter ihren Kunden Router zur Verfügung. Meistens für einen einmaligen oder monatlichen Preis. Doch viele Nutzer sind damit nicht zufrieden. Sie möchten lieber ein anderes beziehungsweise eigenes Gerät nutzen, das mehr Leistung oder mehr technische Möglichkeiten bietet. Manchen Providern ist das ein Dorn im Auge.

Vodafone, Telekom & Co.: Entscheidung über Router-Zwang

So hatten Vodafone und mehrere Telekommunikationsverbände seit 2022 gefordert, den Netzabschlusspunkt für passive FTTH-Glasfasernetze (FTTH = Fiber To The Home) zu verändern. Damit wäre ein neuer Router-Zwang möglich gewesen. Mit der Konsequent, dass Vodafone und andere Anbieter monatliche Gebühren für gemietete Endgeräte hätten erheben können.

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Die Bundesnetzagentur hat jetzt jedoch entschieden, dass Verbraucher weiterhin frei wählen können, welchen Router sie an ihrem Glasfaseranschluss nutzen. Diese finale Entscheidung wurde im Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht und stellt klar, dass die Router-Freiheit bestehen bleibt. Die Telekom und Verbraucherzentralen begrüßen die Entscheidung.

Freie Router-Wahl auch bei Glasfaser-Anschlüssen

Vodafone und die beteiligten Verbände argumentierten, dass die Nutzung privater Router die Netzstabilität negativ beeinflussen könne. Zudem sei die Anpassung der Infrastruktur an den bestehenden passiven Netzabschlusspunkt mit hohen Kosten verbunden. Die Bundesnetzagentur konnte jedoch keine ausreichenden Belege für diese Behauptungen finden. Eine Prüfung ergab keinen Hinweis darauf, dass der Netzabschlusspunkt in passiven optischen Netzen (PON) geändert werden müsste.

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Die Netzagentur betonte in ihrer Entscheidung, dass der bestehende Netzabschlusspunkt den Nutzern erlaube, aus verschiedenen Endgeräten den für sie passenden Router auszuwählen und die angebotenen Dienste bestmöglich zu nutzen. Vodafone hatte sich hingegen für eine Änderung des Netzabschlusspunktes eingesetzt, um die Nutzung privater Endgeräte einzuschränken.

Klarheit für Kunden von Vodafone, Telekom & Co.

Neben Verbraucherschutzorganisationen zeigte sich auch der Verband der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) erfreut über die Entscheidung. Der VTKE betonte, dass dies ein wichtiges Signal für die Digitalisierung in Deutschland sei. Auch die Telekom bewertete die Entscheidung als positiv für den Wettbewerb unter den Router-Herstellern.


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Die gesetzliche Abschaffung des Router-Zwangs erfolgte bereits 2015, während 2016 die Endgerätefreiheit für Glasfaseranschlüsse ins Telekommunikationsgesetz aufgenommen wurde. Trotz dieser Regelung setzen viele Anbieter – wie Vodafone – weiterhin fest installierte Glasfasermodems hinter der Anschlussdose ein. Nun jedoch haben die Kunden von Vodafone, Telekom & Co. abschließend Klarheit und Sicherheit.