Das Ampel-Aus ist nahezu besiegelt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat Finanzminister Christian Lindner entlassen. Zuvor hatten die Spitzen von SPD, Grünen und FDP zweieinhalb Stunden beraten, um Wege aus der Ampel-Krise zu finden. Die drei Parteien kamen beim Koalitionsausschuss aber nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Doch was sagt die Gesetzeslage zur Entlassung eines Ministers?
++ Die neuesten News zum Ampel-Aus: Ampel-Aus im Newsblog: Kanzler Scholz entlässt Finanzminister Lindner – Neuwahlen im März ++
Ampel-Aus: Scholz entlässt Lindner
Bundeskanzler Olaf Scholz entlässt Finanzminister Christian Lindner. Zuvor hatte Lindner Scholz (SPD) eine Neuwahl des Bundestags vorgeschlagen. Die Gespräche hätten gezeigt, dass FDP, Grüne und SPD keine großen Gemeinsamkeiten mehr in der Wirtschafts- und Finanzpolitik haben.
Lindner schlug offenbar vor, dass die Ampel-Parteien gemeinschaftlich schnellstmöglich Neuwahlen für Anfang 2025 anstreben sollten. Das solle „geordnet und in Würde“ eine neue Regierung für Deutschland ermöglichen. Die FDP wäre bereit, noch den Nachtragshaushalt 2024 gemeinsam zu beschließen und einer geschäftsführenden Bundesregierung anzugehören.
Was sagt das Grundgesetz?
Für die Ernennung und Entlassung von Bundesministern gibt es Regelungen im Grundgesetz und im Bundesministergesetz. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen freiwilligen Rücktritt oder eine Entlassung handelt. Minister können für einen Rücktritt um ihre Entlassung bitten.
Im Grundgesetz heißt es laut zuständigem Gesetz: „(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Im entsprechenden Bundesministergesetz steht: „Das Amtsverhältnis der einzelnen Bundesminister endet außerdem mit ihrer Entlassung. Die Bundesminister können jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen.“
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Laut ARD will Scholz nun nach dem Ampel-Aus im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Die wird er höchstwahrscheinlich verlieren. Anfang oder Mitte März soll es dann Neuwahlen geben.