Das neue Jahr steht in den Startlöchern, Ruhe vom politischen Alltag wird es aber nicht geben. Nach dem Scheitern der Ampel steht am 23. Februar die vorgezogene Bundestagswahl auf dem Programm, ein Personalwechsel im Kanzleramt bahnt sich an. Doch abseits dieser Unsicherheit gibt es einige Veränderungen, die bereits in Stein gemeißelt sind. Dabei geht es unter anderen um die Rente und das Kindergeld.
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Während sich SPD, Union, AfD und Co. im Frühjahr 2025 um den Einzug in das kommende Kabinett streiten werden, gibt es für die Bürger und Bürgerinnen bereits feststehende Änderungen. Relevant sind diese für die breite Masse, denn neben der Rente geht es beispielsweise um die Steuerpolitik.
Rente: Flächendeckendes Wachstum
Eine der wichtigsten sozialen Schrauben in der Bundesrepublik ist die gesetzliche Rente. Sie liegt durchschnittlich, gemessen über alle Bundesländer hinweg, bei 1.769,40 Euro brutto (Stand 01. Juli 2024). Angesichts der Inflation kritisieren nicht nur viele Betroffene, sondern auch diverse Verbände die vergleichsweise geringe Stütze.
Zum 01. Juli 2025 ist daher eine Anpassung der Rente geplant. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung geht von einer durchschnittlichen Steigerung von 3,5 Prozent aus. Gemessen an dem Durchschnittswert wären dies knapp 62 Euro pro Monat. Wie hoch die künftige Rente tatsächlich ausfällt, entscheidet das Bundeskabinett aber höchstwahrscheinlich erst im Frühjahr. Relevante Faktoren sind dann die aktuelle Konjunkturlage und die Lohnentwicklung.
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Hinsichtlich der Rente sollen auch die Hinzuverdienstgrenzen angehoben werden. Ab Januar liegt die Grenze bei voller Erwerbsminderung bei 19.661 Euro (plus 1102,25 Euro), bei teilweiser Erwerbsminderung liegt sie bei 39.322 Euro (plus 2204,50 Euro). Rahmenbedingung ist, dass Bürger, die voll erwerbsgemindert sind, nur unter drei Stunden pro Tag arbeiten dürfen.
Eine finanzielle Besserstellung ist abseits der Rente auch beim Grundfreibetrag, dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag geplant. Ersteren wollen Grüne, SPD und FDP auf 12.096 Euro (plus 312 Euro) pro Jahr anheben. Bis zu jenem Einkommen müsste dann also keine Einkommenssteuer gezahlt werden.
Mit dem Jahreswechsel, ab dem ersten Januar, soll auch das Kindergeld um fünf Euro pro Monat angehoben werden. Ab 2025 läge es somit bei 255 Euro pro Kind. Diesem Vorschlag muss der Bundesrat allerdings noch zustimmen. Auch beim steuerlichen Kinderfreibetrag ist eine Änderung geplant. Er soll um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Kind bei Verheirateten angehoben werden. Der Kinder-Sofortzuschlag soll auf 25 Euro (plus 5 Euro) steigen.