Das Bürgergeld ist für diejenigen in Deutschland, die nicht arbeiten können und deswegen Unterstützung benötigen. Auch Menschen, die vor dem Ukraine-Krieg geflohen sind und hier nicht arbeiten können oder deren Geld durch Arbeit nicht ausreicht, bekommen hier Bürgergeld. So ging es wohl auch einer dreifachen Mutter.
Die Geschichte klingt traurig, die ein Meinungsblogger auf dem Kurznachrichtendienst X teilt. Dort schrieb er, seine Nachbarin sei 2022 aus der Ukraine mit ihren 3 Kindern geflohen. Seitdem lebe sie vom Bürgergeld.
Entschädigungsdrama: Warum Flüchtlinge weniger Bürgergeld bekommen
Als ihr Mann im Krieg gefallen sei, habe sie aus der Ukraine eine Entschädigung für den Verlust bekommen. Der Blogger, der sich „Nurder koch“ nennt, schreibt weiter: „Dieses Geld wird nun auf das Bürgergeld angerechnet.“ Kann das sein? Unsere Redaktion hat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nachgefragt, wie bei einem solchen Fall verfahren wird.
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Kann es sein, dass Witwen aufgrund einer Entschädigungszahlung oder Witwenrente ihres gefallenen Ehemanns weniger Bürgergeld bekommen? Das BMAS lässt durch einen Sprecher mitteilen: „Das Bürgergeld unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Einkommen, dazu zählen auch Renten und einmalige oder wiederkehrende Entschädigungszahlungen aus dem In- oder Ausland, wird dabei grundsätzlich angerechnet (vgl. dazu §§ 11 bis 11b SGB II).“
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Weiter heißt es dazu: „Übersteigt der Bedarf das erzielte Einkommen, verbleibt ein restlicher Bürgergeldanspruch. Maßgeblich ist, ob es sich um Einkommen handelt, das zur Sicherung des Lebensunterhalts bestimmt ist. Das gilt beispielsweise auch für sogenannte Witwenrenten in Deutschland. Die Anrechnung des Einkommens erfolgt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Es gelten für alle Bürgergeldempfänger dieselben rechtlichen Grundlagen.“
Eigentlich ist sie Bauingenieurin
Es bezieht sich also auch auf die Frau, die vor dem Ukraine-Krieg nach Deutschland geflohen ist. „Soweit diese Freistellungen vom Grundsatz der Einkommensanrechnung vorsehen, gelten auch diese unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Weder inländische Witwenrenten noch Entschädigungszahlungen für Hinterbliebene ukrainischer Soldaten sind jedoch ein in diesem Sinne freigestelltes Einkommen.“ Zu individuellen Einzelfällen könne sich das BMAS nicht äußern, so der Sprecher.
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Der Meinungsblogger schreibt weiter über seine Nachbarin: „Sie hat gerade ihren zweiten Sprachkurs erfolgreich beendet und hat nun endlich eine Festanstellung für Mai in Aussicht. Sie putzt dann Büros. Eigentlich hat sie Abitur und einen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen erfolgreich abgeschlossen. Natürlich wird das hier nicht anerkannt.“