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Hamburger SV: Nach Sperre für Fan-Attacke macht Leistner jetzt DAS

Hamburger SV: Nach Sperre für Fan-Attacke macht Leistner jetzt DAS

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Hamburger SV: Toni Leistner reagiert auf die vom DFB verhängte Sperre. Foto: imago images/foto2press

Der Aufreger um Toni Leistners Zwist mit einem Fan beim Duell des Hamburger SV gegen Dynamo Dresden im DFB-Pokal hat ein weiteres Nachspiel.

Der DFB hatte den HSV-Neuzugang für fünf Spiele gesperrt. Jetzt reagiert der Spieler offenbar auf die Strafe.

Hamburger SV: Leistner reagiert auf Sperre

Leistner will der „Bild am Sonntag“ zufolge seine Sperre für die Schubs-Attacke gegen den Dynamo-Fan nicht hinnehmen. Der Neuzugang des Fußball-Zweitligisten Hamburger SV wolle mithilfe des Sportanwalts Christoph Schickhardt am Montag Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einlegen, berichtete die Zeitung.

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Von den Richtern des Deutschen Fußball-Bundes war Leistner für fünf Pflichtspiele gesperrt worden, zwei davon auf Bewährung. Der 30-Jährige hatte nach dem Pokalspiel in Dresden einen Fan auf der Tribüne attackiert, nachdem dieser ihn heftig beleidigt hatte.

„Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Natürlich darf es Selbstjustiz nicht geben – dauert aber ein Rechtsbruch gegen jemanden an, braucht sich dies niemand bieten lassen und kann sich angemessen wehren“, sagte Schickhardt der „BamS“. Im Fall Leistner könne man von Notwehr sprechen. „Wenn man die emotionale Gesamtsituation berücksichtigt, habe ich zumindest Verständnis“, fügte er hinzu.

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DFB-Richter Hans E. Lorenz verwies darauf, für Leistner wegen der Beleidigungen und der vorherigen Pokalpleite des HSV bereits mildernde Umstände berücksichtigt zu haben. Aber er sagte auch: „Der Übergriff eines Spielers auf einen Zuschauer ist ein gravierender Vorfall. So etwas kann nicht mit einem Freispruch enden.“

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Leistner fehlte dem HSV bereits am Freitag beim 2:1-Sieg zum Saisonauftakt gegen Fortuna Düsseldorf. Seine Bewährungszeit endet am 18. September 2021, hatte der DFB mitgeteilt. Gegen das Urteil könne binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden. (the mit dpa)